Tragende Bauteile aus Brettsperrholz (BSP oder X-Lam) sind statisch berechnete und sorgfältig hergestellte, hochwertige Konstruktionselemente aus einem vergüteten Werkstoff. Sie werden als großflächige Platten- und Scheibenelemente oder als Biegeträger in den Nutzungsklassen 1 oder 2 nach DIN EN 1995-1-1: 2010-12 verwendet. Brettsperrholz darf nur auf der Basis einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) oder einer europäisch technischen Bewertung (ETA) hergestellt werden. Eine Liste mit gültigen nationalen und europäischen Zulassungen findet sich im Verzeichnis Brettsperrholz/Zulassungen der Website www.brettsperrholz.org.
DIN EN 16351:2021, die europäische Produktnorm für Brettsperrholz, wurde bislang nicht im offiziellen Amtsblatt der EU
zitiert und ist damit keine Grundlage für eine Leistungserklärung oder CE-Zeichen. Im Folgenden sollen einige allgemeingültige, materialbedingte Regeln erläutert werden, deren Einhaltung den lanfristigen Bestand des Bauwerkes und die Erhaltung des Erscheinungsbildes sichern. Zudem werden einige wichtige Begriffe für die Qualitätsbestimmung von Brettsperrholz erläutert.